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AGB

Zeven, Haus, Wohnung, mieten, kaufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 


1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Im Sinne des Fernmeldeabsatzgesetzes geht der Verbraucher, allein durch eine Immobilienanfrage, einen Vertrag mit uns ein,
bzw. kommt ein Auftrag zu Stande. Im Rahmen dieser Anfrage versenden wir unsere Verbraucherinformationen bzw. die
Widerrufsbelehrung.
3. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Ausgenommen, sind Verbraucherverträge, die einen Immobilienkauf oder –verkauf herbeiführen sollen. Hier bedarf ein Vertrag
der Textform.
4. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben, die Exposé-Erstellung sowie Auswertung von uns
gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages, zu diesen Geschäftsbedingungen.
5. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei
Erwerb eines Objektes durch ihn, seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten oder einen Verwandten oder juristischen Personen
erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen, die im Exposé
ausgewiesene Maklerprovision, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen,
die uns zur Verfügung gestellt werden, vertraulich behandeln, sofern diese nicht für einen Verkauf oder eine Vermietung
erforderlich sind.
7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln.
Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen,
oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen
Vorteil, hat der Auftraggeber an uns, die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines
Schadensnachweises bedarf.
8. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung
erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
9. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des
Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr
von Bedeutung sind. Ist dem Kauf- oder Mietinteressen ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet
uns hierrüber unverzüglich unter Bekanntgabe seiner Informationsquelle zu informieren.
10. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits
bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis
bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
11. Bei Aufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Objektsuchenden unbeachtlich. Der Objektsuchende als Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
12. Entstehung des Provisionsanspruches: Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung
zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision
am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar, sofern im Kaufvertrag oder Mietvertrag nichts anderes
vereinbart wurde.
Es gelten die in den Exposés ausgewiesenen Provisionssätze bzw. bei provisionsfreien Angeboten die Provision, die mit dem
Eigentümer/Vermieter vereinbart wurde.
13. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit
zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt.
14. Bei Auslandsgeschäften gelten gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich nach Aufwand und gesetzlichen
Bestimmungen des jeweiligen Landes richten.
15. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten, ist die ausgewiesene Provision ebenfalls sofort fällig, sofern im
Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
16. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt, sofern der
Kontakt zum Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgte. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist
nicht erforderlich.
17. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn es zu einem Vertragsabschluss in Verbindung mit einem
Kooperationspartner von honsa-immobilien kommt. Ist ein Kooperationspartner Provisionsempfänger, kann eine
Rechnungsstellung auch über den Kooperationspartner erfolgen.
18. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei
allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
übernehmen. Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung ist nicht ausgeschlossen.
19. Unabhängig unserer AGB´s gilt der Maklervertrag- bzw. der Vermietungsauftrag.
Anderweitige Abmachungen müssen schriftlich niedergelegt werden.
Als Auftraggeber gelten Anbieter von Verkaufs- oder Mietobjekten und Personen die Immobilien und Grundstücke aller Art suchen 
und ihr Interesse gegenüber honsa-immobilien schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebracht haben. Ist der 
Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, 
so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Zeven Gerichtsstand. Dies gilt auch für Geschäftsbeziehungen 
die über Filialen der Firma honsa-immobilien anberaumt wurden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen 
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, 
soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts Anderes geregelt ist.


honsa-immobilien 
Geschäftsführer Jörg Honsa
Hembergstr. 5
27404 Zeven
Tel. 04286 9241-98
honsa@honsa-immobilien.de
Steuernummer 52/118/07304

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