Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Im Sinne des Fernmeldeabsatzgesetzes geht der Verbraucher, allein durch eine Immobilienanfrage, einen Vertrag mit uns ein, bzw. kommt ein Auftrag zu Stande. Im Rahmen dieser Anfrage versenden wir unsere Verbraucherinformationen bzw. die Widerrufsbelehrung.

3. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Ausgenommen, sind Verbraucherverträge, die einen Immobilienkauf oder –verkauf herbeiführen sollen. Hier bedarf ein Vertrag der Textform.

4. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben, die Exposé-Erstellung sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages, zu diesen Geschäftsbedingungen.

5. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb eines Objektes durch ihn, seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten oder einen Verwandten oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen, die im Exposé ausgewiesene Maklerprovision, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen, die uns zur Verfügung gestellt werden, vertraulich behandeln, sofern diese nicht für einen Verkauf oder eine Vermietung erforderlich sind.

7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns, die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.

8. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.

9. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Ist dem Kauf- oder Mietinteressen ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet uns hierrüber unverzüglich unter Bekanntgabe seiner Informationsquelle zu informieren.

10. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.

11. Bei Aufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Objektsuchenden unbeachtlich. Der Objektsuchende als Auftrag-geber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

12. Entstehung des Provisionsanspruches: Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar, sofern im Kaufvertrag oder Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Es gelten die in den Exposés ausgewiesenen Provisionssätze bzw. bei provisionsfreien Angeboten die Provision, die mit dem Eigentümer/Vermieter vereinbart wurde.

13. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt.

14. Bei Auslandsgeschäften gelten gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich nach Aufwand und gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes richten.

15. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten, ist die ausgewiesene Provision ebenfalls sofort fällig, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

16. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt, sofern der Kontakt zum Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgte. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.

17. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn es zu einem Vertragsabschluss in Verbindung mit einem Kooperationspartner von honsa-immobilien kommt. Ist ein Kooperationspartner Provisionsempfänger, kann eine Rechnungsstellung auch über den Kooperationspartner erfolgen.

18. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung ist nicht ausgeschlossen.

19. Unabhängig unserer AGB´s gilt der Maklervertrag- bzw. der Vermietungsauftrag.

Anderweitige Abmachungen müssen schriftlich niedergelegt werden.

Als Auftraggeber gelten Anbieter von Verkaufs- oder Mietobjekten und Personen die Immobilien und Grundstücke aller Art suchen und ihr Interesse gegenüber honsa-immobilien schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebracht haben. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Zeven Gerichtsstand. Dies gilt auch für Geschäftsbeziehungen die über Filialen der Firma honsa-immobilien anberaumt wurden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts Anderes geregelt ist.

honsa-immobilien honsa-immobilien Bremen und Umgebung

Geschäftsführer Jörg Honsa Büro Bremen

Hembergstr. 5 Everinghauser Weg 3

27404 Gyhum 28327 Bremen

Tel. 04286 9241-98 Tel. 0421 67316570

honsa@honsa-immobilien.de bremen@honsa-immobilien.de

Steuernummer 52/118/07304

(Stand 23.12.2020)

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